|
||
© 2004 SMI info@medi-info.ch |
Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten Seit dem 12. Dezember 2008 können betäubungsmittelhaltige Medikamente in alle Länder des Schengenraums mitgenommen werden. Reisende müssen sich allerdings eine offizille Bescheinigung ausstellen lassen. Diese können sie gemäss Auskunft des Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedicbei ihrem behandelnden Arzt beantragen. Dadurch kann der rechtmässige Besitz des verschriebenen Betäubungsmittels ausgewiesen werden. Von der neuen Regelung sind alle Medikamente betroffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Darunter fallen u.a.:
Auf dem offiziellen Dokument werden die Personenangaben des Patienten und dessen ID- oder Pass-Nummer, sowie Angaben über das mitgeführte Medikament festgehalten. Die Bescheinigung muss anschliessend noch durch die Stelle, die das Medikament abgibt, bestätigt werden. Betäubungsmittelhaltige Medikamente dürfen höchstens für eine Behandlungsdauer von 30 Tagen mitgeführt werden. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland, müssen die Patienten das Medikament vor Ort beziehen. Mit der neuen Regelung setzt die Schweiz die durch das Schengenabkommen vorgegebenen Massnahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Betäubungsmittelhandels um. |