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Mehr Kontrolle über die Medikamentenpreise

Die Festsetzung von Medikamentenpreisen soll in der Schweiz transparenter geregelt und die Möglichkeit für Kontrollen verbessert werden. Dies beschloss die ständerätliche Gesundheitskommission (SGK) am 28.März 07 mit 10 zu 0 Stimmen.

Zuvor hatte sie Hearings mit der Pharmabranche durchgeführt. Die Grundlagen für die Zulassung von Arzneimitteln auf der Spezialitätenliste soll in das Krankenversicherungsgesetz (KVG) geschrieben werden, inklusive der Preisgestaltung.

Von Swissmedic zugelassene Arzneimittel können vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in die Spezialitätenliste aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden können. Das BAG muss das Arzneimittel alle drei Jahre überprüfen und es von der Liste streichen, sobald es diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

Gegebenenfalls soll auch der Preis angepasst werden können. Insbesondere sollen zugelassene Arzneimittel mit zugelassenen preisgünstigen Produkten verglichen werden. Dafür kann das BAG klinische Daten der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Arzneimittel aus der Schweiz beiziehen.

Auch wenn der Indikationsbereich eines Arzneimittels erweitert wird, muss sein Preis überprüft und allenfalls angepasst werden. Und der Bundesrat hat zu regeln, wann ein Arzneimittel aus der OKP vergütet werden kann, das ausserhalb des in der Spezialitätenliste zugelassenen Indikationsbereichs verabreicht wird.

Parallelimporte von Arzneimitteln wollte die Mehrheit der Kommission vorderhand nicht erleichtern. Sie lehnte es mit 6 zu 4 Stimmen ab, einen Artikel aus dem Heilmittelgesetz zu streichen, der vorschreibt, dass ein Arzneimittel nicht zugelassen werden darf, solange das Originalpräparat durch Patente geschützt ist.

Die Mehrheit der SGK sprach sich dafür aus, diese Frage bei der Revision des Heilmittelgesetzes im kommenden Sommer vertieft zu prüfen.

sda

29.03.2007

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